Bei der Stadt Unterschleißheim gehen immer wieder Beschwerden ein, die den Konflikt zwischen (nicht angeleinten) Hunden und Bürgern unserer Stadt sowie Verunreinigungen durch Hunde auf Straßen, Gehwegen, Kinderspielplätzen und Grünanlagen zum Thema haben.
Wir möchten deshalb an die gegenseitige Rücksichtnahme appellieren. Mit dem notwendigen Maß an gegenseitiger Rücksichtnahme, Disziplin und Verständnis kann ein friedliches Zusammenleben von Mensch und Hund aufgebaut werden. Obwohl sich die Anleinpflicht in Unterschleißheim auf den Valentinspark beschränkt, sollten Hunde vorsichtshalber an die Leine genommen werden, wenn sich Passanten, Radfahrer und insbesondere Kinder nähern, um möglichen Konflikten vorzubeugen. Die Mitnahme von Hunden auf Kinderspielplätze und Grünspielplätze ist laut der geltenden Grünanlagensatzung verboten - dieses Verbot gilt auch für angeleinte Hunde. Außerdem ist dafür zu sorgen, dass Ihr Hund das eingezäunte Grundstück nicht selbstständig verlassen kann.
Wir weisen darauf hin, dass im Falle einer Verletzung oder Beschädigung durch freilaufende Hunde der Hundehalter grundsätzlich zum Schadensersatz verpflichtet ist und sogar strafrechtlich verfolgt werden kann. Auch die Verunreinigungen öffentlicher Flächen wie z.B. Grünanlagen und Gehwege, aber auch Felder und Wiesen, stellen für die Umwelt ein Ärgernis dar. Aus diesem Grund werden die Hundehalter besonders auf ihre Verpflichtung hingewiesen, die durch ihren Hund verursachten Verunreinigungen ordnungsgemäß zu beseitigen. Auch diesbezügliche Missachtungen können nach den ortsrechtlichen Vorschriften als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld geahndet werden, da es sich keineswegs nur um Kavaliersdelikte handelt, sondern letztlich die öffentliche Hygiene und Volksgesundheit betroffen ist.
Bitte nutzen Sie deshalb unbedingt zu diesem Zweck eine der 21 Dog-Stationen, die im Stadtgebiet aufgestellt wurden.
Ihr städtisches Ordnungsamt
Hinweise für Hundehalter
Dienstag, 08. Juli 2014